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Nach Urteil: Dashcams bleiben umstritten

Sie sind beliebt, doch ihr Einsatz gefällt Datenschützern nicht: Überwachungskameras im Auto sind rechtlich umstritten.

Erstmals hat ein Verwaltungsgericht den Einsatz von Dashcams im Straßenverkehr behandelt und Datenschützer gebremst. Vor dem Verwaltungsgericht Ansbach klagte ein Mann erfolgreich gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzsicherheit, das ihm den Einsatz einer Überwachungskamera im Auto verboten hatte. Die Datenschützer hatten von dem Einsatz erfahren, weil der Kläger mehrmals Videos von Verkehrsverstößen bei der Polizei vorgelegt und die Fahrer der betreffenden Autos angezeigt hatte. Die Richter haben das Dashcam-Verbot nun für unwirksam erklärt (Az. AN 4 K 13.01634).

Eine generelle Erlaubnis zum Einsatz von Überwachungskameras im Auto auf deutschen Straßen ist das Ansbacher Urteil des Verwaltungsgerichts aber nicht. Die Rechtslage bleibt weiter umstritten. Denn in der Sache gaben die bayerischen Richter den Datenschützern zwar recht. Sie stellten aber Formfehler der Behörde fest und gaben deshalb der Klage gegen das Verbot statt. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht habe das Dashcam-Verbot nicht ausreichend nachvollziehbar begründet, so die Richter. Ansonsten stimmten sie den Datenschützern zu und schlossen sich ihrer Auffassung an, wonach das Datenschutzinteresse der heimlich gefilmten Verkehrsteilnehmer höher zu bewerten sei als das Interesse eines Autofahrers an einem Videobeweis. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls lies das Verwaltungsgericht eine Berufung gegen das Urteil zu.

Für andere Autofahrer in Deutschland bleibt der Einsatz von Überwachungskameras im Straßenverkehr ein Risiko, wenn sie die Dashcams zur systematischen Aufzeichnung verwenden. Denn das aktuelle Urteil aus Bayern bezieht sich auf den Einzelfall. Gerichte in anderen Bundesländern könnten durchaus Klagen gegen behördliche Dashcam-Verbote ablehnen.

Erlaubt ist auf Deutschlands Straßen nach wie vor die Anfertigung von Urlaubsfilmen aus dem Auto heraus, »sofern eben keine dauerhafte Überwachung erfolgt«, sagt der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke. Auch Helmkameras, die spektakuläre Fahrradfahrten oder Skiabfahren filmen, seien von dem Urteil des Ansbacher Verwaltungsgerichts nicht betroffen, da sie ausschließlich persönlichen Zwecken dienen, kommentiert Solmecke. Bei solchen Helmkamera-Aufnahmen müsse dann allerdings trotzdem noch das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen beachtet werden, »sofern die Videos online gestellt werden sollen und die Menschen nicht nur zufällig durchs Bild gelaufen sind«, erläutert der Kölner Anwalt.

Autofahrer im Ausland sollten sich vor Reiseantritt genau erkundigen, wie die Rechtslage zu Dashcams in anderen Ländern ist. In den Niederlanden, Italien und Dänemark ist der Einsatz solcher Kameras im Auto erlaubt, in Österreich dagegen verboten. Setzen Autofahrer hier Dashcams zur permanenten Aufzeichnung des Straßenverkehrs ein, drohen ihnen Strafen bis zu 25.000 Euro im Wiederholungsfall.

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Bildquelle:Pearl

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