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Neuer Datenschutz gilt auch für Smarte Hausgeräte

Ein Grundriss der Wohnung gefällig? Aus den Betriebsdaten des Saugroboters Rückschlüsse auf die Anwesenheitszeiten in Wohnungen ziehen? Vernetzte Hausgeräte können, dürfen aber solche Daten nicht an Dritte weitergeben.

Noch sind autonome Staubsauger, Fensterputzroboter, Kühlschränke mit WLAN-Funktion und ähnliche Smart-Home-Technologien die Ausnahmen im Haushalt. Aber schon in wenigen Jahren werden vernetzte Hausgeräte eher die Regel als die Ausnahme sein. Marktforscher des Weltroboterverbandes IFR gehen davon aus, dass bereits 2020 mehr als 30 Millionen Hausgeräte mit einem IoT-Modul (Internet of Thing) in Privathaushalten ihren Dienst tun werden. In der Regel sind solche per App oder Computer steuerbaren Geräte an das Heimnetzwerk angebunden, von wo aus sie jede Menge Daten an eine Cloud-Plattform senden. Was mit diesem Datengold passiert, wer Zugriff auf solche Schätze hat, kann der Verbraucher kaum einschätzen.

Die Technik muss vor Missbrauch geschützt werden, fordern Datenschützer. Ein erster Schritt in die Richtung ist getan, denn ab dem kommenden Mai tritt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Aufgrund dieser Grundverordnung müssen sich Verbraucher zukünftig keine Sorgen mehr machen, dass autonome Saugroboter private Daten wie etwa den Grundriss der Wohnung oder die Betriebszeiten des Geräts sammeln und an Dritte weitergeben, schreibt der TÜV Rheinland. Ab dem 25. Mai 2018 verpflichtet die EU-DSGVO nämlich auch Hersteller smarter Haushaltstechnologie zur Einhaltung der neuen Datenschutz-Richtlinien. "Die neuen Datenschutzregeln sind ein wichtiger, längst überfälliger Schritt, um das Vertrauen der Verbraucher in diese Produkte zu stärken", sagt Produktprüfer Peter Krakau vom TÜV Rheinland.

Ob sich allerdings alle Anbieter auch wirklich an dieses Gesetz halten, darf bezweifelt werden. Allein auf der Internationalen Funkausstellung in Berlin hatten vergangenen Sommer unzählige asiatische Hersteller - die meisten kamen aus China ? ihre vernetzten Haushaltsgeräte präsentiert. Das von den Technischen Überwachungsvereinen ausgestellte und empfohlene GS-Zeichen sah man sehr selten auf den Produkten. Zudem kommt: GS heißt "geprüfte Sicherheit". Es bedeutet, dass von einem solchen Produkt mit diesem Gütesiegel keine technische und gesundheitliche Gefährdung für einen Verbraucher ausgeht. Grundlage dafür ist das Produktsicherheitsgesetz. Über das Niveau des Datenschutzes, das der Hersteller vernetzter Hausgeräte im Laufe der Produktnutzung auch ändern kann, sagt das GS-Zeichen herzlich wenig aus.

Beispiel vernetzte Fernseher. Fast jedes zweite heute verkaufte TV-Gerät ist mit dem Internet verbunden und sendet sowohl Nutzerdaten an Server des Herstellers und Dritte wie Netflix oder andere Streamingdienste als auch Daten in umgekehrter Richtung ? also zum Empfangsgerät zurück. Die wenigsten Besitzer von smarten TV-Geräten wissen das und auch Datenschützern bleiben die Hersteller solcher Geräte Antworten schuldig, welche Daten permanent ausgetauscht werden, warum dies geschieht, für den die Daten bestimmt sind und was man mit ihnen bezwecken will.

Ob smarte Hausgeräte, vernetzte Fernseher oder Lauschsprecher von Amazon, Apple, Google, Lenovo oder Deutsche Telekom: Man sollte sich im Klaren darüber sein, dass ein potenzieller Spion im Wohnzimmer sitzt.

Bildquelle: Samsung

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