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Pokémon Go bringt Datenschützer auf die Palme

Die Polizei warnt vor schweren Unfällen, Verbraucherschützer kritisieren reihenweise Verstöße gegen den Datenschutz und gehen gegen den Entwickler von Pokémon Go rechtlich vor.

Fahrlässige Pokémon Go-Spieler muss die Polizei von Autobahnen holen, geradezu abwesende Spieler des mobilen Games gefährden nämlich nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Dabei dürfte es Pokémon Go eigentlich gar nicht geben. Zumindest in Deutschland nicht. Denn Verbraucherschützer werfen dem Spieleentwickler, der kalifornischen Firma Niantic, vor, massiv gegen Verbraucher- und Datenschutzrechte zu verstoßen. Der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hat Niantic deshalb abgemahnt und fordert die Firma auf, insgesamt 15 Klauseln aus seinen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen zu streichen.

Einer der Punkte ist, dass die beliebte Spiel-App nicht ohne die Verknüpfung mit einem Google-Konto oder einer Anmeldung beim Pokémon Trainer Club (PTC) benutzt werden darf und dadurch sehr viele personenbezogene Daten an die Entwicklerfirma übertragen werden. So kann Niantic den einmal geschlossenen Vertrag mit dem Nutzer jederzeit abändern oder Dienste ganz einstellen.

Davon betroffen wären auch In-App-Käufe mit echtem Geld. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Weiter enthalten die Nutzungsbedingungen weitreichende Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse. Für die Anwendung soll kalifornisches Recht gelten. Widersprechen Verbraucher in Deutschland nicht rechtzeitig im Vorfeld, sollen sie bei Streitigkeiten ein Schiedsgericht in den USA anrufen.

Auch die Datenschutzerklärung verletzt nach Auffassung des vzbv deutsches Datenschutzrecht, etwa durch schwer verständliche oder zu weitreichende Einwilligungserklärungen. So können personenbezogene Daten nach Ermessen von Niantic unter anderem an private Dritte weitergegeben werden. Niantic hat laut vzbv bis zum 9. August Zeit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Lenkt die Firma ein, darf es die Klauseln künftig nicht mehr verwenden. Gibt das Unternehmen keine Unterlassungserklärung ab, wird der vzbv die Einreichung einer Klage prüfen.

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Bildquelle: Niantic

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