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Störerhaftung: Abmahner verliert vor BGH

Für WLAN-Besitzer, die ihr Router-Passwort Gästen verraten, greift die Störerhaftung nicht.

755 Euro Abmahnkosten sollte eine Internetanschluss-Inhaberin zahlen, weil über ihren Router der Film „Silver Linings Playbook“ hochgeladen wurde. Die Frau aber wehrte sich nun erfolgreich gegen die Klage. Denn im Laufe der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass eine Nichte der Tante und ihr Begleiter zum fraglichen Tatzeitpunkt zu Besuch waren. Die Tante hatte ihnen das Passwort des Routers verraten, sie aber nicht darüber belehrt, illegale Downloads zu unterlassen. Das musste sie auch nicht.

Der Bundesgerichtshof hatte die Notwendigkeit einer Belehrung nämlich verneint. Volljährige Gäste müsse man ohne konkreten Anlass nicht über Internettauschbörsen belehren, meinten die Richter am BGH (Az. I ZR 86/15). Damit blieb die oberste Gerichtsinstanz bei früheren Auslegungen, dass volljährige Familienmitglieder über Tauschbörsen nicht belehrt werden müssen, wenn sie über den Internetanschluss eines Beklagten illegale Downloads hochgeladen haben.

Ab kommenden Herbst soll die ungeliebte Störerhaftung sowieso fallen. Sie gilt als das größte Hindernis für freie WLAN-Anschlüsse. Der Abmahnindustrie könnte somit die Geschäftsgrundlage entzogen werden. So jedenfalls plant es die Regierungskoalition, die ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht hat. Doch ob WLAN-Besitzer in Deutschland dann tatsächlich vor Abmahnungen geschützt werden, ist noch offen. Der Gesetzestext zur Beseitigung der Störerhaftung liegt im Detail noch nicht vor. Experten befürchten, dass Abmahnanwälte Schlupflöcher finden und Nutzer weiterhin teure Abmahnungen zustellen werden, wenn über deren Internetanschluss illegale Downloads getätigt werden.

Bildquelle: Vodafone

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