In den USA hat das Ende der Privatheit schon begonnen. Seit die Industrie ihre miniaturisierten Kameras nicht nur an die Medizintechnik und staatliche Sicherheitsorgane verkauft, sondern ihre Spionagegerätschaften auch Privatpersonen anpreist, ist die Kontrollwut groß im Land der unbegrenzten (Überwachung-) Möglichkeiten. Die Verkaufszahlen von Geräten, mit denen Ehe- und Lebenspartner unbemerkt ausspioniert werden können, hat nach einem Bericht des Wall Street Journal Höchststände erreicht. Firmen wie Brick House-Security oder Spygear-Gadgets erfreuen sich einer hohen Nachfrage, schreibt die Zeitung. Die Folgen dieser Entwicklung bekommen auch Rechtsanwälte positiv zu spüren: Scheidungsanwälte in den USA registrieren einen Anstieg von Spionage in der Ehe. In den letzten drei Jahren kletterte die Zahl der Scheidungen aufgrund solcher Überwachungstechniken, heißt es in einem Bericht der American Academy of Matrimonial Lawyers.
Besonders beliebt sind Mini-Aufnahmegeräte in Form eines Kugelschreibers, Kleiderhaken mit integrierter Kamera oder Zubehör für Handys, mit dem sich gelöschte SMS oder Anruflisten rekonstruieren lassen. Auch GPS-basierte Funksender, die Bewegungsprofile erstellen, kommen zum Einsatz. Dank des mobilen Internets und hoher Bandbreiten im Mobilfunknetz übertragen viele Überwachungsgeräte ihre Daten an eine zentrale Stelle, beziehungsweise sind als Clients mit einer eigenen IP-Adresse in Netz angemeldet und können damit direkt angesteuert werden. Spezielle Apps erlauben den Zugang zu den Geräten, so dass ein Nutzer Heim und Hof und wenn es sein muss, eben auch den Partner über ein Smartphone von jedem Ort aus in Echtzeit überwachen kann.
Für die Installation IP-basierter Überwachungsgeräte brauchen Privatanwender heute kaum mehr technisches Know-how. Das eigene Haus, der Garten oder die Garage lässt sich mit einer Plug-and-Play-fertigen Lösung für bereits unter 100 Euro anschließen. Betreiber von Kameras sollten allerdings wissen, dass die Überwachung zu Problemen mit Nachbarn führen könnte. Werden die Kameras falsch eingestellt und Gebäude oder Grundstücke Dritter mit erfasst, handelt es sich um einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Doch selbst wenn der Kamerabetreiber nur sein eigenes Grundstück überwacht, könnte er unrechtmäßig handeln. Dann nämlich, wenn es berechtigte Zweifel gibt, ob die Überwachung später nicht doch noch auf einen Nachbarn ausgedehnt wird, wie der Bundesgerichtshof in einem Fall entschied (BGH, AZ. V ZR 265/10).