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Bis Ende Mai: Jetzt an Steuererklärung 2014 denken!

1.000 Euro Erstattung erhält der durchschnittliche Steuerpflichtige vom Finanzamt über die Einkommenssteuererklärung zurück. Erschreckend: Knapp ein Drittel verzichtet auf den Lohnsteuerausgleich.

Wer zu einer Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss dies für das Kalenderjahr 2014 bis zum 31.Mai 2015 erledigt haben. Bis Jahresende haben jene noch Zeit, die ihre Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater erledigen lassen. Und dann gibt es noch eine Gruppe von Arbeitnehmern, die zu keiner Steuererklärung verpflichtet sind, sich aber freiwillig dem Finanzamt gegenüber erklären können – und dies auch tun sollten.

Denn im Durchschnitt beträgt die Erstattung zu viel gezahlter Lohnsteuer pro Steuererklärung rund 1.000 Euro. Experten gehen davon aus, dass rund ein Drittel der zur freiwilligen Lohnsteuererklärung befugten Bürger keinen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen. Vielen ist das zu kompliziert, viele wissen auch nichts davon, dass sie eine solche Erklärung recht einfach durchführen können und zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurückbekommen. Über die Bequemlichkeit oder Unwissenheit freut sich jedenfalls Vater Staat, der jährlich einen dreistelligen Millionen-Betrag an zu viel gezahlte Steuer einstreicht.

Immerhin: Über 16 Millionen Bundesbürger geben ihre Steuererklärung mittlerweile elektronisch ab und jährlich werden es immer mehr. Das Finanzamt bietet dfür das kostenlose Programm "ElsterFormular" an. Es ermöglicht dem Bürger die Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung oder Steuernachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung über das Internet. Vor Übertragung führt die Software sogar eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin.

Elster ist ein recht einfaches Programm zur Abgabe der Online-Steuererklärung, in dem sich auch Laien schnell zurechtfinden werden. Allerdings hat die kostenlose Elster-Steuerabgabe gravierende Nachteile im Gegensatz zu kommerziellen Einkommenssteuer-Programmen: Es fehlen Hinweise auf Steuertipps, konkrete Empfehlungen zum Steuern sparen oder Verweise auf aktuelle Urteile der Finanzgerichte. Kostenpflichtige Steuer-Programme weisen den Nutzer an der richtigen Stelle auf solche Tipps hin und helfen, mehr Geld vom Finanzamt erstattet zu bekommen.

Manchmal sollten Steuerpflichtige nämlich Kosten eingetragen, die von Finanzgerichten noch nicht endgültig als Steuer senkend anerkannt sind. Das Finanzamt erstellt in diesem Punkten dann ein Vorläufigkeitsvermerk. Sobald das Gericht im Sinne des Bürgers entschieden hat, dürften sich diese dann zu einem späteren Zeitpunkt über zusätzliche Erstattungen freuen.

Diese Chance auf Steuerrückerstattung haben aber, wie gesagt, nur jene, die auch eine Steuererklärung abgeben. Sie sollten es am besten mit einer kommerziellen Software für die Einkommenssteuererklärung tun.

Die wenigen Euro, die ein solches Programm kostet, sind gut angelegt.

Bildquelle: softwarebilliger.de

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