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So schützen sich Eltern gegen Abmahnungen wegen Downloads

Eltern müssen nicht immer teure Abmahnungen zahlen, wenn ihre minderjährigen Kinder illegal Musik oder Filme aus dem Netz herunterladen.

Laden Kinder im Internet illegal Musik oder Videos herunter, wird das für Eltern teuer. Wer seinen minderjährigen Kindern die Nutzung von Tauschbörsen verbietet, kann den Schaden wegen Urheberrechtverletzung verhindern.

Eltern haften nicht automatisch für ihre minderjährigen Kinder, wenn diese beispielsweise über Tauschbörsen Musik oder Videos teilen, die urheberrechtlich geschützt sind. Darauf macht Finanztest in seiner Augustausgabe (Seite 11) aufmerksam. Die Erziehungsberechtigten müssen allerdings nachweisen können, dass sie ihre Kinder über die rechtlichen Gefahren nicht erlaubten Teilens von Musik oder Videos im Internet aufgeklärt haben und ihnen die Nutzung von Tauschbörsen explizit untersagt haben. Wer einen solchen Nachweis führen kann, zum Beispiel durch Benennung eines Zeugen des Aufklärungsgesprächs, hat vor Gericht gute Chancen, einer Verurteilung wegen illegalen Downloads zu entgehen.

In einem aktuellen Urteil machte der Bundesgerichtshof (BGH) nochmals deutlich, dass Eltern nicht immer für die Rechtsverstöße ihrer minderjährigen Kinder haften müssen. Allerdings müssen die Eltern glaubhaft und nachweislich das Download-Verbot vor Gericht beweisen können. Die Mutter einer 14-Jährigen konnte dies nicht und wurde zu einer Gesamtstrafe wegen Urheberrechtsverletzungen in mehreren Fälle von 4.000 Euro verurteilt. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Köln einen Schadenersatz pro illegal heruntergeladenem Musiktitel von 200 Euro festgelegt, der BGH bestätigte die Höhe des Schadensersatzes (Az. ZR 19/14, IZR 7/14, IZR 75/14).

Übrigens: Bei vielen Internet-Security-Programmen lässt sich die Kindersicherung einstellen, so dass Eltern gewisse Internetseiten sperren oder Zeitkontingente für die Kinder einrichten und kontrollieren können.

Bildquelle: Tim Reckmann / Pixelio.de

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