Die EU mag für viele Bürger der Inbegriff für Bürokratie und Regelungswut sein. Doch gelegentlich profitieren Verbraucher von EU-Entscheidungen, die Konzerne in ihre Schranken weisen. So geschehen im Markt für Software. Vor einem Jahr hatte das oberste Gericht in der EU, der Europäische Gerichtshof (EUGH), ein Urteil von großer Tragweite gesprochen und den Verkauf gebrauchter Software für rechtens erklärt (Rechtssache C-128/11). Vorausgegangen war ein jahrelanger Streit zwischen großen Softwareherstellern und Händlern, die nicht mehr benötigte Softwarelizenzen verkauften und so Kunden helfen, Geld zu sparen.
Die Hersteller stellten sich auf den Standpunkt, dass Käufer von Software lediglich für die Nutzung, aber nicht für den Besitz von Software zahlen. Ein Weiterverkauf sei somit nicht möglich, weil sich Software aufgrund seiner Eigenschaft nicht erschöpfe, so die Ansicht der Softwarehersteller. Die Richter am EUGH verwarfen jedoch diese Ansicht und bestätigten höchstrichterlich den so genannten Erschöpfungsgrundsatz. Gebrauchte Software auf Datenträgern und sogar per Download erworbene Software darf seitdem weiterverkauft werden. Der Handel begrüßte dieses Urteil als Meilenstein im Markt für gebrauchte Software. Kunden können seitdem rechtsicher Software einsetzen, die sie gebraucht erwerben und können somit viel Geld sparen.
Dem Markt für gebrauchte Software hat dieses Urteil sichtlich gut getan. Viele Händler berichten von einer starken Nachfrage nach gebrauchter Software. Nicht nur Privatpersonen profitieren davon, dass sie endlich rechtssicher günstige Software erwerben, die Erstkäufer nicht mehr benötigen. Auch viele Unternehmen nutzen die Chance, beim Einsatz gebrauchter Software erheblich Geld zu sparen.