Wer sein neues Smartphone in Betrieb nimmt, hat es in aller Regel mit einer Menge vorinstallierter Apps zu tun. Eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt: Auf den getesteten Smartphones waren auch Apps, die sich nicht löschen ließen und sich zum Teil unerwartete Zugriffsberechtigungen sicherten.
Auf einem getesteten Apple-Gerät hat das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 43 vorinstallierte Apps vorgefunden, auf dem Smartphone von Samsung sogar 63. Zum einen befinden sich auf den beiden Testgeräten beim Kauf bereits Apps der jeweiligen Smartphone-Hersteller - im Fall von Samsung auch vom Betriebssystemanbieter Google - für beispielsweise Telefonie, Kamera oder den Internetzugang. Soweit so gut, denn viele dieser Apps sind schließlich nützliche Grundfunktionen.
Aber: Auf dem getesteten Samsung-Gerät sind auch sieben Apps von Drittanbietern vorinstalliert. Und diese lassen sich zum Teil nicht einmal deinstallieren - wie etwa die App von Facebook oder LinkedIn. Solche Drittanbieter-Apps bleiben auf dem Smartphone vorhanden, auch wenn der Nutzer deren Dienste explizit nicht verwenden möchte.
Verbraucher können also weder darüber entscheiden, welche Apps, die über gewisse Grundfunktionen des Smartphones hinausgehen, konkret auf ihrem Smartphone vorinstalliert sind, noch können sie zum Teil unerwünschte Apps löschen. Das sei inakzeptabel, meint das Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW. Es müsse möglich sein, "unerwünschten Ballast durch Drittanbieter loszuwerden."
Im Rahmen eines Praxistests nahmen die Marktwächter-Experten die Smartphones schließlich in Betrieb. Sie folgten bei allen Einstellungen der Herstellerempfehlung und behielten Zugriffsberechtigungen unverändert bei. Das Ergebnis ist ernüchternd: Nach erstmaliger Inbetriebnahme hatten sich 14 vorinstallierte Apps des Samsung-Smartphones Zugriffsberechtigungen eingeräumt - teilweise ohne dass der Nutzer dies erwarten konnte oder gefragt wurde. So waren bei der App Bixby Home sieben Zugriffsberechtigungen, wie auf Kontakte, Standort oder Telefon, noch vor der Aktivierung und Nutzung der App voreingestellt.
"Zugriffsberechtigungen bei vorinstallierten Apps, besonders bei denen von Drittanbietern, sollten erst aktiv sein, wenn der Nutzer die App wirklich anwendet," meinen die Verbraucherschützer.
Eine technische Prüfung ergab, dass die Datenübertragung der Smartphones prinzipiell geschützt erfolgt. In einem Fall sendete jedoch das Samsung-Smartphone ein Datum unverschlüsselt: Der Hersteller übermittelte die Geräte-ID beim Aufruf einer Webseite über den vorinstallierten Internetbrowser unverschlüsselt an die eigenen Server. Datenschützer dürften darüber die Hände über den Kopf schlagen. Denn die Geräte-ID ist ein sogenannter "Hardware-Identifier". Dieser lässt eine eindeutige Identifizierung des Geräts und damit auch mittelbar des Nutzers zu. Im Rahmen von Nutzertracking wurde die Geräte-ID zudem an Drittanbieter gesendet.
Bildquelle: Samsung
Ärgernis: Vorinstallierte Apps
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