Kunden, die ihre SIM-Karte nach Ende der Vertragslaufzeit nicht an den Mobilfunkprovider zurücksenden, dürften nicht mit einer Gebühr belastet werden. Das Landgericht Kiel gab der Verbraucherschützern recht, die gegen den Anbieter Mobilcom-Debitel vor Gericht gezogen waren. Nach Ansicht der Richter habe das Unternehmen kein berechtigtes Interesse an der Rückgabe der SIM-Karten. Denn ein Schaden entstehe dem Mobilfunkanbieter nicht, wenn Kunden die Karte nicht zurücksenden.
Mobilcom-Debitel hatte bereits vor dem aktuellen Urteil in gleicher Angelegenheit eine Niederlage vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht einstecken müssen, die Gebühr aber trotzdem verlangt und seine Vertragsbestimmungen lediglich leicht verändert. Zudem muss der Anbieter nun einer Forderung der Verbraucherschützer nachkommen und die Einnahmen aus der Strafgebühr für nicht retournierte SIM-Karten offenlegen. Mobil-Debitel hatte von Kunden, die drei Monate lang nicht telefoniert haben, fünf Euro verlangt.