Die Urteile der Gerichte sprechen eigentlich eine klare Sprache und dennoch werden Handykunden von ihren Providern abgewimmelt, wenn ihnen Kosten etwa für Klingeltöne oder sonstige Dienste mit der Mobilfunkrechnung aufs Auge gedrückt werden. Telekom, Vodafon oder O2 ziehen nämlich die Gebühren für so genannte Drittanbieter automatisch ein. Sie sind die Inkassounternehmen für die nicht immer korrekt arbeitenden Anbieter so genannter Mehrwertdienste. Ein aufdringliches Abo, etwa für Klingeltöne, ist leicht abgeschlossen. Es zu stornieren oder bereits unberechtigt erfolgte Abbuchungen der Kosten erstattet zu bekommen, damit wollen die Mobilfunkfirmen oft nichts zu tun haben.
Die aktuelle Ausgabe von Finanztest (März 2017) rät betroffenen Kunden, sich nicht abspeisen zu lassen, wenn sie Ärger mit Drittanbietern haben. Nicht bestellte Leistungen müssen Mobilfunkunternehmen nämlich erstatten. Sie dürfen Kunden nicht pauschal mit dem Hinweis abspeisen, sich doch an den Diensteanbieter direkt zu wenden. Das ist in vielen Fällen nämlich gar nicht so einfach. Denn die meisten Drittanbieter sitzen im Ausland und reagieren auf Reklamationen nicht.
Bereits 2006 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass bei Reklamationen der die Forderung einziehende Carrier auch die Einwände gegenüber Drittanbietern entgegen nehmen muss (AZ. III ZR 56/06). Hilfe bieten die Verbraucherzentralen an. Sie haben in der Vergangenheit bereits viele Urteile zugunsten betroffener Kunden vor den Landesgerichten erstritten, berichtet Finanztest.