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Kettenbrief bei WhatsApp lockt in Abmahnfalle

Vorsicht beim Weiterversenden von WhatsApp-Nachrichten mit Bildern. Ein Kerzenmotiv sorgt für Ärger.

Bei einem mysteriösen Kettenbrief von WhatsApp könnte es sich um einen dreisten Versuch von Abmahnabzockern handeln. Die Botschaft, die derzeit bei WhatsApp kursiert, besteht aus einem Bild, das eine brennende Kerze zeigt, und folgender Nachricht: »Bitte ersetze dein Profilbild durch diese Kerze der Hoffnung für 24 Std. Lass uns ein Zeichen aus Solidarität der krebskranken Menschen setzen. Nimm dir nur eine Minute Zeit & danke Gott dass du Gesund bist! Schicke die Kerzen an alle deine Freunde weiter, von denen du denkst, sie haben ein Herz. Morgen sehen wir, wie viele Kerzen wir anzünden konnten…«.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke warnt die Nutzer von WhatsApp vor der Gefahr einer Abmahnfalle, denn wer dieser Aufforderung nachkommt und das Kerzenbild als Profilbild nutzt, setzte sich der Gefahr einer Abmahnung aus. Denn das Bild sei urheberrechtlich geschützt. Der Absender des Kettenbriefs solle Gerüchten zufolge dieses Bild absichtlich versendet haben, um hinterher über eine bildrechtliche Abmahnung von unzähligen WhatsApp-Nutzern hohe Schadensersatzforderungen geltend zu machen.

Die Medienrechtskanzlei warnt, dass die Weiterleitung und das Teilen von Bildern in sozialen Medien oder Kommunikations-Plattformen wie WhatsApp grundsätzlich problematisch seien. Denn Bildmaterial ist meist urheberrechtlich geschützt, die Weitergabe ohne die Bildquelle zu nennen, verletzt das Urheberrecht. Kinder und Jugendliche, die über diesen Rechtsbestand noch keine Kenntnisse haben, sollten hier geschult werden, um durch eine bessere Medienkompetenz vor cyberkriminellen Machenschaften besser geschützt zu sein. Grundsätzlich gilt für jeden User, dass vor der Übernahme fremder Bilder aus dem Internet zunächst die Rechte geklärt werden sollten. Im aktuellen Fall des Kettenbriefs bei WhatsApp, sei es jedoch fraglich, ob eine Abmahnung vor Gericht standhalten würde und Betroffene, die das urheberechtlich geschützte Bild weitergeleitet haben, tatsächlich Schadensersatz zahlen müssten. Denn offenbar haben die oder der Absender des Kettenbriefs diesen bewusst »inszeniert«.

Auf der sicheren Seite ist immer derjenige, der selbst seine Profilbilder oder Ähnliches anfertigt oder eine entsprechende Lizenz für die Nutzung erwirbt, rät Solmecke. Die unbedachte Verwendung fremder Bilder hat häufig teure rechtliche Konsequenzen. Klar ist aber auch, dass WhatsApp-Nutzer für den Urheber nur schwer zurückverfolgt werden können. Dieser müsste schon tausende Telefonnummern durchtesten, um die entsprechenden Urheberrechtsverletzungen ausfindig zu machen. »Profi-Abmahner« werden sich daher laut dem Experten wohl eher weiterhin auf Facebook konzentrieren.

Bildquelle: WhatsApp

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