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Wegfall Roaming-Gebühren: Verbraucherschützer klagen gegen O2

Die EU schafft per Gesetz Roaming-Gebühren innerhalb der 25 EU-Staaten ab, doch das gilt längst nicht für alle Mobilfunkkunden. O2-Nutzer müssen selber handeln, automatisch sparen können sie nämlich nicht.

Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni 2017 dürfen keine zusätzlichen Entgelte mehr für Gespräche aus dem EU-Ausland nach Deutschland erhoben werden. Telefonieren, SMS schreiben und surfen kostet im EU-Ausland nun so viel wie zu Hause. Die O2-Kunden des Telekommunikationsunternehmens Telefonica sollen von dem Wegfall aber erst dann profitieren dürfen, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken. Diesen aktiven Wechsel müssen all jene Kunden vollziehen, die bislang keinen regulierten EU-Roaming-Tarif des Anbieters haben. O2 informiert darüber auf seiner Internetseite.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verstößt diese Vorgehensweise gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an ihren Anbieter O2 geschrieben hätten. Dies stünde jedoch nicht mit der EU-Verordnung in Einklang, sagen Verbraucherschützer. Daher will der vzbv nun gerichtlich gegen O2 vorgehen, nachdem zuvor eine außergerichtliche Abmahnung ins Leere gelaufen ist. O2 stellte sich stur und reagierte nicht.

„Roam-Like-At-Home“ – für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause: Das war die Idee des europäischen Gesetzgebers. Danach sollten Anbieter den beschlossenen Roaming-Tarif automatisch anwenden, damit ihre Kunden ohne zusätzliche Gebühren im EU-Ausland telefonieren können. Verbraucher müssten, unabhängig von ihrem Tarif, nicht selbst aktiv werden. Sofern Verbraucher einen anderen als den beschlossenen EU-Roaming-Tarif nutzen möchten, können sie jederzeit kostenfrei, von einem Werktag auf den anderen, in einen alternativen Tarif wechseln.

Bildquelle: O2

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