Geoblocking ade: Ab 1. April kann jeder Nutzer seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen. Ob die technische Umstellung bei Anbietern wie Amazon, Netflix, Spotify oder Zattoo auch klappt, wird sich erst noch zeigen.
Im Urlaub die Lieblingsserie weiterschauen oder die Musikplaylist auf Reisen abspielen, das war bis jetzt oft nicht möglich. Denn viele Anbieter sperren ihr Angebot für deutsche Kunden, die im Ausland ihre Dienste nutzen wollen. Das so genannte Geoblocking verhinderte den Abruf. Eine neue EU-Verordnung macht damit wenigstens im EU-Raum Schluss: Wer in Deutschland kostenpflichtige Streamingdienste für etwa Musik, Videos oder auch Fernsehangebote abonniert hat, kann die Inhalte ab dem 1. April 2018 auch im EU-Ausland abrufen – und das ohne zusätzliche Kosten.
Bezahldienste sind nämlich verpflichtet, dies möglich zu machen. Darunter fallen Plattformen für den Videoabruf wie Netflix, Amazon Prime Video oder Maxdome, Online-Fernsehdienste wie Sky Go oder Zattoo, Musikstreamingdienste wie Spotify, Deezer oder Google Play Music sowie Märkte für Onlinespiele, beispielsweise Steam oder Origin.
Lediglich kostenfreie Mediatheken von Fernsehsendern, müssen ihre Inhalte im EU-Ausland nicht frei verfügbar machen. Sie können dies aber freiwillig tun. Auf die Online-Plattformen kommt aber eine technische Herausforderung zu. Denn laut der neuen EU-Verordnung müssen sie bei Abschluss und Verlängerung von Aboverträgen und auch bei Missbrauchsverdacht überprüfen, ob sich der Wohnsitz eines Nutzers auch in dem Land befindet, in dem das Abonnement abgeschlossen wurde. Für diese Prüfung werden in der Regel Daten genutzt, die der Dienst ohnehin von seinen Kunden hinterlegt – etwa die Rechnungsadresse, die Bankverbindung oder Kreditkarteninformationen.
Die wichtigste Umstellung bestehe darin, technische Prozesse aufzusetzen, mit denen der Wohnort eines Nutzers verifiziert werden kann, schreibt der ITK-Verband Bitkom. Außerdem ist ein Streaming-Dienst nicht verpflichtet, die im Heimatland beworbenen Qualitätsanforderungen auch bei der Auslandsnutzung seiner Inhalte zu garantieren.