Softwarebilliger.de
Softwarebilliger.de

PlayStation 4: Sony erlaubt nun doch Gebraucht-Verkauf

Disc-basierte Spiele für die Sonys PlayStation 4 dürfen auch gebraucht verkauft werden. Sony hat das ursprünglich geplante Verbot gekippt.

Eine gute Nachricht für Gamer und Konsolenfans: Spiele auf Datenträgern für Sonys neueste Konsolengeneration PlayStation 4 können nun auch gebraucht gehandelt werden. Sony hat kurz vor dem Verkaufsstart am kommenden Freitag (29.11.2013) die Nutzungsbedingungen für den europäischen Markt geändert und damit seine ursprünglichen Pläne aufgegeben, den Gebrauchthandel mit Spielen zu untersagen. Rechtlich wäre ein solcher Eingriff wohl auch problematisch geworden und würde dem Schutz des freien Warenverkehrs zuwiderlaufen. Nutzer können die Disc-basierten Spiele nun uneingeschränkt verkaufen, tauschen oder verschenken.

Allerdings gilt dies nur für physisch erworbene Datenträger. Wer digitale Spiele aus dem PSN-Store erwirbt, kann die Games nicht mehr veräußern. Die Software ist nämlich an einen Account gebunden und kann nicht auf einen anderen Account übertragen werden. Gleiches schließt beispielsweise Apple in seinem Portal iTunes aus. Auch hier sind alle gekauften Titel an einen Account gebunden. Der Käufer erwirbt hier nämlich kein Eigentum, sondern nur das Recht, die digitalen Dateien zu nutzen. "Kaufen", wie die Buttons im iTunes-Store oder bei Amazon E-Books eigentlich ein Eigentumsrecht bei suggerieren, ist schlicht weg falsch!

Wer beispielsweise ganz auf E-Books sowie digitale Musik und Filme umsteigt und im Laufe seines Lebens viele Tausend Euro für digitale Inhalte ausgibt, riskiert, dass diese Werte werden veräußert noch vererbt werden können. Apples Nutzungsbestimmungen beispielsweise bleiben im letzteren Punkt sehr vage.

Bildquelle: Sony

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.