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Unechte Flatrates: Gericht untersagt irreführende Werbung

Ein Gericht hat Vodafone die Aussage "Grenzenlos Surfen" verboten. Aber auch andere Provider täuschen mit unechten Flatrates für mobiles Internet ihre Kunden.

Die Werbung von Mobilfunkprovidern verspricht viel, doch der Teufel steckt wie immer im Detail - genauer: im Kleingedruckten eines Vertrags. So hatte Vodafone hierzulande für seinen Smartphone-Tarif RedM mit dem prominent platzierten Versprechen "ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen" geworben, doch wie sich herausstellte, enthielt das Kleingedruckte einige Einschränkungen. Mit Facebook-Freunden chatten, per Skype telefonieren, Dateien in Tauschportalen oder Videos auf Youtube herunterladen erlaubte der Tarif nur dann, wenn Nutzer eine Zusatzoption für 9,95 Euro im Monat hinzubuchten. Darin sahen Verbraucherschützer eine Täuschung und verklagten Vodafone.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nun Recht und sah in der monierten Passage eine irreführende Werbung. Vodafone darf die umstrittene Werbeaussage nicht länger verwenden.

Das Urteil dürfte weit über den verhandelten Einzelfall hinaus eine grundlegende Bedeutung für alle zweifelhaften Werbeversprechen von Telekommunikationsunternehmen haben. Denn nicht nur bei Vodafone kennen Tarife, die grenzenloses Surfen versprechen, eben doch Beschränkungen. Laut einer im Juni 2013 vom vzbv durchgeführten Umfrage bei den vier großen Netzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefónica (O2) und E-Plus stellten die Verbraucherschützer fest, dass die Anbieter fast durchweg übliche Anwendungen in ihren mobilen Internettarifen einschränken. Neben Skype, Instant Messaging und Datenaustausch über Peer-to-Peer-Plattformen werde auch das Tethering eingeschränkt. Bei dieser Funktion kann ein Smartphone an einen PC angeschlossen und eine Internetverbindung am Computer aufgebaut werden.

Bildquelle: Vodafone

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