Softwarebilliger.de
Softwarebilliger.de

Urheber illegaler Uploads kaum mehr zu ermitteln

Die Film- und Musikbranche überzieht recht konsequent Nutzer mit Klagen, wenn sie Videos oder Songs auf Youtube hochladen und gegen Urheberrechte verstoßen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof ein spektakuläres Urteil gefällt: Die Verfolgung betroffener Nutzer wird deutlich erschwert.

Wenn Nutzer ein vom Urheberecht geschütztes Video oder Musikstück beispielsweise auf Youtube hochladen wollen, brauchen sie eine Einwilligung des Rechteinhabers. Haben sie die nicht und veröffentlichen ein Video oder Song trotzdem auf Youtube oder anderen Plattformen, ist es völlig egal, ob sie es aus Unwissenheit oder ganz bewusst tun. Die Konsequenzen sind die gleichen: Sie verstoßen gegen das Urheberrecht und können abgemahnt werden. Die Strafen können empfindlich sein und mehrere Hundert Euro, im Wiederholungsfall sogar mehrere Tausend Euro betragen. Vor allem die großen Musiklabels und Filmstudios kennen keinen Spaß und gehen hart gegen aus ihrer Sicht Raubkopierer vor. Nun haben sie eine empfindliche Niederlage vor dem höchsten deutschen Gericht einstecken müssen, die ihre Praxis der bisherigen Verfolgung von Urheberrechtsverstößen unmöglich macht.

Der Bundesgerichtshof hat in der Klage von Constantin Film gegen Youtube entschieden: Die Videoplattform muss zwar Name und Anschrift des wegen Verletzung des Urheberrechts Verdächtigen nennen, aber Name ist nicht gleich der tatsächliche Vor- und Nachname, sondern damit kann auch der Benutzername gemeint sein, unter dem sich eine Person bei Youtube anonym anmeldet. Und, so urteilte ferner der BGH und schließt sich damit dem Europäischen Gerichtshof an, E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder IP-Adresse gehören nicht zur Anschrift, folglich müsse Youtube diese Angaben auch nicht herausrücken. Eine Postanschrift muss man bei der Registrierung auf Youtube nicht angeben, wenn doch eine genannt wird, kann Youtube nicht überprüfen, ob sie korrekt ist.

Sieht also ein Rechteinhaber sein Werk wegen illegaler Veröffentlichung verletzt und fordert Youtube auf, die Angaben des Uploaders herauszugeben, hat der Kläger womöglich nur einen Benutzernamen in der Hand. Youtube gehe jetzt als strahlender Sieger aus dem Verfahren, kommentiert der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke dieses wegweisende Urteil. Für die Filmbranche sei das Urteil ein herber Schlag, denn große Filmproduktionen würden es in Zukunft schwer haben, Urheberrechtsverletzungen an ihren Filmen auf Youtube effektiv zu verfolgen, meint Solmecke.

Bildquelle: Tim Reckmann/Pixelio.de

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.