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Wohnungsbesitzer wehrt sich gegen Mobilfunkantenne

Eine Eigentumswohnung kann im Wert sinken, wenn eine Mobilfunkantenne auf dem Dach des Hauses installiert ist. Mit diesem Argument wehrte sich ein Kläger erfolgreich gegen eine Eigentümergemeinschaft.

Das Streitobjekt befand sich in luftigen Höhen, nämlich auf dem Dach eines 22-stöckigen Hochhauses. Die Mehrheit einer Eigentümergemeinschaft wollte den bestehenden Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen nicht nur verlängern, sondern sogar noch ausweiten. Schließlich ist die Vermietung einer Standfläche für Mobilfunkantennen ein lukratives Geschäft für Immobilienbesitzer. So beschloss die Eigentümergemeinschaft, dass auf dem Aufzughaus gleich drei neue Antennen aufgestellt werden sollten. Dagegen wehrte sich aber einer der Eigentümer.

Er sah in den Umbauten seine wirtschaftlichen Interessen stark betroffen. Denn viele Menschen gehen davon aus, dass die Strahlung von Mobilfunkantennen gesundheitsgefährdend sei. Der künftige Miet- und Verkaufswert des Objekts könne wegen der Mobilfunkantennen daher sinken, denn sie würden von vielen Interessenten als wertmindernd betrachtet, brachte der Kläger seine Bedenken vor Gericht vor.

Mit dieser Argumentation vor Gericht war der Besitzer einer Eigentumswohnung erfolgreich. Die Richter des Bundesgerichtshofs folgten im Wesentlichen den Gründen des Klägers. Sie sahen in der Ausweitung des Mietvertrags eine nicht unwesentliche Beeinträchtigung und entschieden, dass deswegen die Zustimmung aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaft erforderlich gewesen sei. Als Konsequenz mussten sich die Mobilfunker einen anderen Standort suchen (BGH, AZ V ZR 48/13).

Bildquelle: Deutsche Telekom

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