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Zwangsbindung an Spiele-Portal Steam in der Kritik

Verbraucherschützern haben den Betreiber des Onlinespiele-Portals Steam abgemahnt. Die Nutzer würden praktisch zur Zustimmung geänderter Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gezwungen.

Der Spieleanbieter Valve steht wegen Änderungen seiner Nutzungsbedingungen des Online-Spieleportals Steam in der Kritik. Verbraucherschützer werfen dem Unternehmen vor, es zwinge seine Nutzer zur Annahme neuer Spielbedingungen, wenn sie weiter auf ihren Spieler-Account zugreifen wollen. Der Online-Dienst für Computerspiele blendet seit Anfang August in seinem Portal Popup-Fenster ein mit dem Hinweis auf geänderte Steam-Nutzungsbedingungen und der Valve-Datenschutzrichtlinie. Verweigern Besucher die Zustimmung zu den Änderungen, können sie auf ihren Spieler-Account nicht mehr zugreifen. Das betrifft auch Kunden, die jahrelang Software von Valve gekauft haben und einen einzigen Account nutzen. Nach Auffassung von Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) benachteilige Valve diese Kunden, weshalb die Verbraucherschützer den Anbieter nun abgemahnt haben.

Der vzbv registriert mit Sorge den Trend, dass Spieleanbieter mit einem Registrierungs- und Accountzwang die Nutzer an ihr Portal fesseln wollen. Auch bei Valve seien viele Spiele nur über die Online-Plattform Steam nutzbar. Die Kritik richtet sich auch an die Praxis, dass ein Steam-Account nicht an Dritte übertragen werden kann oder durch einen einmaligen Aktivierungsschlüssel freigeschaltet werden muss. Damit schließt Valve praktisch aus, dass ein kostenpflichtiges Spiel weiterveräußert werden kann, wenn ein Käufer es nicht mehr nutzt und verkaufen will. Solche technischen Hürden würden laut vzbv gegen geltendes Recht verstoßen. Erst kürzlich hatte der Europäische Gerichtshof nämlich in einem anderen Fall entschieden, dass per Download erworbene Software weiterveräußert werden darf (EuGH, Az. C 128/11).

Bildquelle: Valve

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